- Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
- Was regelt die gesetzliche Gewährleistung genau?
- Was ist eine Garantie und wodurch unterscheidet sie sich rechtlich?
- Was ändert sich durch die EmpCo-Richtlinie zum Stichtag 27.09.2026?
- Was ist das Gewährleistungs-Label?
- Was ist das Garantie-Label?
- Gewährleistungs-Label und Garantie-Label im Vergleich
- Wer ist von den neuen Kennzeichnungspflichten betroffen?
- Wie und wo müssen die Label im Onlineshop dargestellt werden?
- Welche Rolle spielt die Produktdatenpflege für das Garantie-Label?
Warum ist die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie wichtig?
Kaputter Fernseher oder defekte Waschmaschine: Viele Kunden fragen daraufhin beim Händler nach, ob das Gerät "noch Garantie" hat, meinen damit aber eigentlich ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht. Diese Verwechslung ist im Alltag weit verbreitet, rechtlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Ansprüche mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Für Onlinehändler lohnt sich die saubere Trennung von Gewährleistung und Garantie nicht nur im Kundenkontakt, sondern auch, weil die EmpCo-Richtlinie ab September 2026 vorschreibt, dass beide Themen mit grafischen Labels im Shop dargestellt werden müssen. Dieser Beitrag ordnet die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung und Garantie ein und erklärt die Kennzeichnungspflichten aus der EmpCo-Richtlinie.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die gesetzliche Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt)
- ist zwingendes Recht und gilt für jeden Kaufvertrag mit Verbrauchern
- sichert bei Mängeln der Kaufsache Ansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung
- besteht unabhängig davon, ob Händler oder Hersteller dazu etwas erklären
Die Garantie
- ist eine freiwillige Zusatzleistung, meist des Herstellers, mit frei bestimmbaren Bedingungen
- darf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht einschränken
- kann sie aber sinnvoll ergänzen, etwa durch längere Fristen oder zusätzliche Leistungen
Was regelt die gesetzliche Gewährleistung genau?
Die gesetzliche Gewährleistung greift, wenn eine Ware bereits bei Übergabe an die Verbraucherin oder den Verbraucher mangelhaft ist. Innerhalb der EU gilt dafür eine Mindestfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware, einzelne Mitgliedstaaten können längere Fristen vorsehen. Bei gebrauchter Ware kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
Zu den zentralen Rechten bei einem Mangel zählen:
- Nacherfüllung: Reparatur oder Ersatzlieferung
- Minderung: anteilige Reduzierung des Kaufpreises
- Rücktritt: Rückabwicklung des Kaufvertrags, wenn Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist
Weil die gesetzliche Gewährleistung ohnehin für jeden Anbieter gleichermaßen gilt, dürfen Händler sie nicht als Besonderheit ihres eigenen Angebots bewerben, etwa mit Formulierungen wie "Bei uns: 2 Jahre Garantie" oder "Gewährleistung inklusive". Das ist nach Nr. 10a UWG untersagt.
Was ist eine Garantie und wodurch unterscheidet sie sich rechtlich?
Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, meist des Herstellers, seltener des Händlers, dass eine Ware über einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Beschaffenheit behält oder bei Mängeln kostenlos repariert bzw. ersetzt wird. Anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung bestimmt der Garantiegeber Umfang, Dauer und Bedingungen selbst. Gewährleistung und Garantie bestehen nebeneinander, Verbraucher können wählen, welches Recht sie jeweils geltend machen.
Was ändert sich durch die EmpCo-Richtlinie zum Stichtag 27.09.2026?
Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 ("EmpCo-Richtlinie") führt die EU zusätzliche Informationspflichten ein. Ziel ist es, dass Verbraucher an der Verkaufsstelle einheitlich und auf einen Blick erkennen können, welche gesetzlichen Rechte sie haben und ob eine Herstellergarantie besteht.
Konkretisiert werden diese Pflichten durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der EU-Kommission vom 25.09.2025. Sie legt in Anhang I und Anhang II Design, Wortlaut, Farben und Proportionen für zwei neue, EU-weit einheitliche Kennzeichnungen fest: das Gewährleistungs- und das Garantie-Label.
Die EmpCo-Richtlinie deckt dabei mehr ab als nur dieses Thema, sie enthält unter anderem auch neue Vorgaben gegen irreführende Umweltaussagen. Mehr Informationen zu den Umweltaussagen erklärt unser Artikel zu Greenwashing und den Greenwashing Claims.
Was ist das Gewährleistungs-Label?
Das Gewährleistungs-Label informiert Verbraucher an der Verkaufsstelle über ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht. Im Gesetzestext selbst heißt es nicht "Label", sondern "harmonisierte Mitteilung". Die Bezeichnung "Gewährleistungs-Label" ist eine nicht gesetzlich verankerte Kurzform.
Das Gewährleistungs-Label muss immer dargestellt werden, unabhängig davon, ob ein Händler zusätzlich eine Garantie anbietet oder nicht. Es enthält einen Hinweis auf die mindestens zweijährige gesetzliche Mängelhaftung und einen QR-Code, der auf eine EU-Infoseite zu den Verbraucherrechten führt. Das Layout ist von der EU vorgegeben und darf nicht abgewandelt werden.
Das Label steht in verschiedenen Sprachversionen zur Verfügung. Händler mit Sitz in Deutschland, die einen Onlineshop in deutscher Sprache betreiben oder auf einer Verkaufsplattform an deutschsprachige Kunden verkaufen, müssen die deutsche Version nutzen. Im Onlineshop muss das Gewährleistungs-Label als allgemeiner Hinweis platziert werden, etwa im Warenkorb oder im Checkout.

Was ist das Garantie-Label?
Das Garantie-Label (auch GARAN-Label genannt) informiert produktspezifisch über eine freiwillige, kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers auf das gesamte Produkt, sofern diese länger als zwei Jahre läuft. Der Gesetzestext bezeichnet es als "harmonisierte Kennzeichnung" der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie.
Anders als beim Gewährleistungs-Label müssen hier produktspezifische Angaben eingetragen werden: Marke bzw. Hersteller, Modellbezeichnung und die Garantiedauer in Jahren. Auch dieses Label enthält einen QR-Code, der auf die Garantieübersicht verweist.

Gewährleistungs-Label und Garantie-Label im Vergleich
| Gewährleistungs-Label ("harmonisierte Mitteilung") | Garantie-Label "GARAN" ("harmonisierte Kennzeichnung") | |
|---|---|---|
| Informiert über | die gesetzliche Mängelhaftung (mind. 2 Jahre bei Neuware) | eine freiwillige, kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers auf das Produkt |
| Pflicht für | jeden B2C-Warenverkauf, unabhängig von Branche oder Shopgröße | nur, wenn eine solche Garantie über 2 Jahre besteht |
| Inhalt | für alle Produkte identisch, nur sprachabhängig | produktspezifisch: Marke, Modell, Garantiedauer |
| QR-Code | ja, Verweis auf EU-Infoseite | ja, Verweis auf Garantieübersicht |
Wer ist von den neuen Kennzeichnungspflichten betroffen?
Die Kennzeichnungspflicht betrifft ausschließlich den Verkauf von Waren an Verbraucher (B2C). Reine B2B-Geschäftsbeziehungen fallen nicht in den Anwendungsbereich. Verkauft ein Händler sowohl an Geschäftskunden als auch an Verbraucher, greift die Pflicht für den B2C-Teil des Sortiments.
Beim Gewährleistungs-Label gibt es keine Ausnahmen: Es muss bei jedem B2C-Warenverkauf angezeigt werden, unabhängig davon, ob eine Herstellergarantie besteht. Auch bei gebrauchter Ware bleibt es Pflicht, die gesetzliche Gewährleistungsfrist kann hier allerdings auf ein Jahr verkürzt sein, worauf das Label mit einem Zusatzhinweis eingeht.
Das Garantie-Label ist dagegen nur dann Pflicht, wenn der Hersteller tatsächlich eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt gewährt. Kürzere oder kostenpflichtige Garantien sowie freiwillige Serviceversprechen wie Geld-zurück-Garantien lösen die Kennzeichnungspflicht nicht aus.
Wie und wo müssen die Label im Onlineshop dargestellt werden?
Beide Label sind in Inhalt, Proportionen, Farben und Form durch die Durchführungsverordnung fest vorgegeben und dürfen von Händlern grundsätzlich nicht angepasst werden, mit Ausnahme der produktspezifischen Angaben auf dem Garantie-Label. Für den Online-Verkauf ist die farbige Version verbindlich, die zulässigen Farbwerte sind in der Verordnung als Pantone-, CMYK-, RGB- und HEX-Werte hinterlegt.
Für das Gewährleistungs-Label gilt:
- Größe: Anhang I nennt eine DIN-A4-Mindestgröße, die sich aber auf Vertragsschlüsse außerhalb von Online-Oberflächen bezieht. Für den Online-Verkauf dürfte eine hervorgehobene, gut erkennbare Darstellung genügen, eine abschließende gerichtliche Klärung steht noch aus.
- Darstellung: Anders als beim Garantie-Label ist keine ausklappbare oder verschachtelte Anzeige zulässig, das Label muss unmittelbar sichtbar sein.
- Einbindung: Da der Inhalt produktunabhängig ist, reicht eine zentrale Einbindung, etwa über ein CMS-Element auf der Produktdetailseite oder im Storefront-Theme.
Für das Garantie-Label gilt:
- Größe: Mindestens 95 × 100 mm bei Vertragsschlüssen außerhalb von Online-Oberflächen.
- Darstellung: Geschachtelte Darstellung online zulässig. Eine verkleinerte Voransicht muss beim ersten Klick, Hover oder Touch vollständig aufklappen.
- Einbindung: Da Marke, Modell und Garantiedauer produktabhängig sind, ist eine produktbezogene Darstellung nötig.
- Sprache: Anders als das Gewährleistungs-Label sprachneutral gestaltet, keine separate Sprachversion nötig.
Für die Platzierung gilt in beiden Fällen: hervorgehoben, leicht erkennbar und vor Abgabe der Bestellung.
Welche Rolle spielt die Produktdatenpflege für das Garantie-Label?
Während das Gewährleistungs-Label einmalig für den gesamten Shop eingebunden werden kann, ist das Garantie-Label je Produkt individuell zu befüllen. Damit hängt die korrekte Darstellung direkt von der Datenqualität im Produktdatenmanagement ab: Für jedes Produkt mit Haltbarkeitsgarantie müssen Marke bzw. Herstellername, exakte Modellbezeichnung und Garantiedauer aktuell, vollständig vorliegen.
In der Praxis stellt das vor allem größere Shops mit breitem Sortiment vor Herausforderungen: Garantieinformationen stammen häufig aus unterschiedlichen Quellen, etwa Herstellerdatenblättern oder Lieferantenkatalogen, und ändern sich bei Sortimentswechseln oder Herstellerupdates. Eine strukturierte, zentrale Pflege der relevanten Produktdaten ist daher keine Kür, sondern Voraussetzung für eine rechtskonforme Darstellung.
Wer diese Daten bereits zentral in einem Produktinformationsmanagement-System (PIM) pflegt, kann sie von dort direkt für die Label-Erstellung im Shop nutzen, statt sie für jedes Produkt manuell im Shopsystem zu erfassen.
Worauf es bei der Umsetzung ankommt
Für eine dauerhaft rechtskonforme Darstellung von Gewährleistungs- und Garantie-Label kommt es für Onlinehändler auf drei Punkte an: Ob und für welche Produkte überhaupt Haltbarkeitsgarantien über zwei Jahre bestehen, dass die benötigten Garantiedaten aktuell und fehlerfrei gepflegt sind und dass die Label technisch korrekt im Shop eingebunden sind. Wer diese Fragen einmal strukturell löst, hält den Pflegeaufwand auch bei wachsendem Sortiment überschaubar.
Disclaimer
Stand: August 2026.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Regulatorische Angaben können sich ändern und sollten vor der Umsetzung geprüft werden.