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Greenwashing nach EmpCo: Warum „belegbar“ allein nicht reicht

Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen EmpCo-Regeln gegen Greenwashing. Viele Unternehmen haben ihre Produkttexte bereits geprüft und Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ gestrichen. Ein guter Anfang, aber oft nicht genug.

Was Greenwashing ist und welche Pflichten EmpCo mit sich bringt, lesen Sie in unserem Grundlagenartikel und unserem EmpCo-Überblick. Hier geht es um den nächsten Schritt: Welche Fallen werden oft übersehen und wie behalten Sie Ihre Umweltaussagen dauerhaft im Griff? Dazu gibt es eine Checkliste zum direkten Loslegen.

Konkret schlägt pauschal

Ein Nachweis allein macht eine pauschale Aussage wie „umweltfreundlich“ noch nicht zulässig. Solche Begriffe sind nur mit anerkannten Umweltzeichen wie dem EU-Ecolabel oder dem Blauen Engel erlaubt. Der bessere Weg: Sagen Sie konkret, was genau besser ist. Wichtig dabei: Die Erklärung muss direkt beim Claim stehen. Ein Sternchen mit Verweis auf die Nachhaltigkeitsseite reicht nicht. Ist dafür kein Platz, etwa auf einer Produktkachel, lassen Sie den Claim dort besser weg.

Pauschal (riskant) Konkret (besser)
„Unsere nachhaltige Verpackung“ „Flasche aus 80 % recyceltem Kunststoff“
„Umweltfreundlich produziert“ „Hergestellt mit 100 % Ökostrom am Standort X“
„Grüne Wahl“-Badge Hinweis auf ein anerkanntes Siegel, z. B. EU-Ecolabel

Vier Fallen, die oft übersehen werden

  • Zu groß gedacht
    Nur die Verpackung enthält Recyclingmaterial? Dann ist nicht „das Produkt nachhaltig“. Eine Aussage darf nur so weit reichen wie ihr Nachweis.
  • Kompensation als Produkteigenschaft
     „Klimaneutral dank CO₂-Ausgleich“ ist für Produkte tabu. Über Ihre Klimaschutzprojekte dürfen Sie aber weiterhin berichten, nur eben als Engagement und nicht als Eigenschaft des Produkts.
  • Grüne Optik und Namen
    Auch Produktnamen mit „Eco“ oder „Green“, Blatt-Icons und „Good Choice“-Badges können als Umweltaussage gelten. Wer nur das Wort „nachhaltig“ streicht, ist noch nicht auf der sicheren Seite.
  • Filter und KI-Texte
    Ein „Nachhaltigste Wahl“-Filter braucht nachvollziehbare Kriterien und aktuelle Daten. Und KI-Tools machen aus „Karton mit 70 % Recyclingfasern“ schnell eine „umweltfreundliche Verpackung“. Genau diese Verallgemeinerung ist nicht erlaubt.

Kurz notiert: Viele Händler fragen sich, ob sie Ware mit alten Umweltaussagen auf der Verpackung noch verkaufen dürfen. Eine generelle Abverkaufsfrist gibt es nicht. Der Bundestag hat am 24. September 2026 aber den neuen § 15b UWG beschlossen: Bei Ware, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurde, soll im Streitfall abgewogen werden, ob eine Änderung angemessen ist, etwa um die Vernichtung von Lagerware zu vermeiden. Zwei Einschränkungen: Die Regel ist noch nicht in Kraft (Stand: Mitte Oktober 2026), und sie betrifft nur die Ware selbst. Aussagen im Onlineshop, auf der Website oder in Social Media müssen Sie trotzdem sofort anpassen. Außerdem wichtig: EmpCo (Richtlinie (EU) 2024/825) ist bereits geltendes Recht. Die oft genannte Green Claims Directive (Vorschlag COM(2023) 166) befindet sich dagegen noch im EU-Gesetzgebungsverfahren.

Claims wie Produktdaten behandeln

Umweltaussagen wandern durch viele Systeme: von PIM und DAM über den Shop bis zu Marktplätzen und Social Media. Unterwegs werden sie gern verkürzt oder aufgebauscht. Deshalb lohnt es sich, jeden Claim wie ein Produktmerkmal zu pflegen: mit freigegebener Formulierung, Geltungsbereich (z. B. „nur Verpackung“), Nachweis, Verantwortlichem und Prüfdatum.

Im PIM-System lassen sich diese Informationen zentral verwalten und kontrolliert in alle Kanäle ausspielen. So greifen auch KI-Tools und Lieferantendaten nur auf geprüfte Formulierungen zurück statt auf Freitext.

Checkliste: Sind Ihre Green Claims sicher?

  • Haben wir alle Kanäle geprüft: Shop, Marktplätze, Newsletter, Social Media, Verpackung?
  • Haben wir auch Produktnamen, Icons, Badges und Bilder einbezogen?
  • Ist jede Aussage konkret und steht die Erklärung direkt daneben?
  • Reicht der Nachweis genau so weit wie die Aussage?
  • Verzichten wir auf Klimaneutralität durch CO₂-Ausgleich?
  • Gibt es für Ziele wie „klimaneutral bis 2030“ einen öffentlichen, extern geprüften Plan?
  • Stammen alle Siegel aus anerkannten, unabhängig geprüften Systemen?
  • Ist jeder Claim mit Nachweis, Verantwortlichem und Prüfdatum dokumentiert?
  • Nutzen KI-Tools nur freigegebene Formulierungen?
Ampel Beispiel Empfehlung
Rot Eigenes „Eco“-Siegel, „CO₂-neutral“ durch Ausgleich Nicht verwenden
Orange „Klimaneutral bis 2030“, „Eco“ im Produktnamen, Blatt-Icon Genau prüfen
Grün Konkrete, belegte Aussage zu einem klar benannten Aspekt Aktuell halten

Nicht leiser, sondern genauer kommunizieren

EmpCo verbietet nicht, über Nachhaltigkeit zu sprechen. Es kommt nur darauf an, genau zu sagen, was Sie meinen, und es belegen zu können. Wer Claims wie Produktdaten pflegt, kommuniziert sicher und glaubwürdig in allen Kanälen.

Sie möchten Ihre Umweltaussagen systematisch prüfen und im PIM verwalten? Mit unserem EmpCo Data Manager unterstützen wir Sie dabei. Sprechen Sie uns gerne an.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Inhalte übernehmen. Stand: Oktober 2026. Für eine rechtliche Bewertung im Einzelfall empfehlen wir, eine fachkundige rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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