Der 27. September 2026 rückt näher und mit ihm neue Pflichten für praktisch jeden B2C-Onlineshop. Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition" (kurz EmpCo, EU 2024/825) verschärft dann mehrere Themen, die im Shop direkt zusammenlaufen: Umweltaussagen, Angaben zu Reparierbarkeit und Haltbarkeit sowie die Information zu Gewährleistung und Garantie. Wichtig zur Einordnung: EmpCo ist kein völlig neues Gesetz, sondern eine Verschärfung bestehenden Rechts – umgesetzt in Deutschland über UWG, BGB und EGBGB. In unserem Wissensportal finden Sie bereits einige Beiträge zu diesem Thema.
Dieser Newsbeitrag fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen und zeigt Ihnen, wo Sie tiefer einsteigen können.
Belegbare Umweltaussagen statt pauschaler Versprechen
Pauschale Etiketten wie „nachhaltig", „klimaneutral" oder „öko" sind künftig tabu, solange kein anerkannter Nachweis vorliegt. Auch selbst vergebene Haussiegel und Aussagen, die sich allein auf zugekaufte CO₂-Kompensation stützen, fallen weg. Erlaubt bleiben dagegen konkrete, belegbare Angaben sowie anerkannte Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder das EU-Ecolabel. Was genau zulässig ist und welche Schritte jetzt anstehen, lesen Sie in unserem Überblick zur EmpCo-Richtlinie.
Eng damit verbunden ist das Thema Greenwashing: Wer zu viel verspricht, riskiert Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Wer aus Vorsicht schweigt, verschenkt Vertrauen (Greenhushing). Beide Extreme untergraben die Glaubwürdigkeit. Wo die Grenze verläuft, woran sich Greenwashing erkennen lässt und wie Sie beide Fallen vermeiden, erklärt unser Beitrag zu Greenwashing und Greenhushing.
Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Software-Updates
Neben der Werbung nimmt EmpCo auch die Produktinformation in den Blick. Irreführende Angaben zur Haltbarkeit oder Reparierbarkeit sind künftig untersagt. Zugleich müssen Händler Verbraucher vor dem Kauf klar über beides informieren. Wo bereits harmonisierte EU-Vorgaben gelten, kommt der Reparierbarkeitswert hinzu: Für neue Smartphones und Tablets ist er seit dem 20. Juni 2025 über das Energielabel Pflicht, weitere Produktgruppen sollen folgen. Auch der Mindestzeitraum für Software-Updates zählt zu den Angaben, die auszuweisen sind.
Neue Label für Gewährleistung und Garantie
Zusätzlich schreibt EmpCo zwei EU-weit einheitliche Kennzeichnungen vor, deren Gestaltung fest vorgegeben ist. Das Gewährleistungs-Label informiert über die mindestens zweijährige gesetzliche Mängelhaftung und ist bei jedem B2C-Warenverkauf Pflicht, unabhängig von Branche oder Shopgröße. Das Garantie-Label kommt hinzu, sobald ein Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt. Da hier produktspezifische Angaben wie Marke, Modell und Garantiedauer nötig sind, hängt die korrekte Darstellung direkt von Ihrer Datenqualität ab, idealerweise zentral im PIM gepflegt und von dort in den Shop ausgespielt. Mehr zum Thema PIM und Shop finden Sie in diesem Newsbeitrag. Details zu beiden Labels und ihrer Einbindung finden Sie im Beitrag zu Gewährleistung und Garantie.
Jetzt handeln
Die gute Nachricht: Wer früh beginnt, kann die Anpassungen in Ruhe umsetzen. Nehmen Sie Ihre Umweltaussagen unter die Lupe, sichern Sie Ihre Siegel ab und bringen Sie die neuen Hinweise und Labels in Ihre Produktdaten ein. Planen Sie dabei auch Vorlaufzeiten für Content und Technik ein. Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.