Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die neuen GPSR-Vorgaben vor!
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR), deren Regelungen ab dem 13. Dezember 2024 verbindlich gelten, bildet das zentrale Regelwerk zur Gewährleistung der Sicherheit von Produkten auf dem deutschen Markt. Sie definiert die Anforderungen, die Hersteller, Importeure und Händler erfüllen müssen, um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht zu gefährden. Mit der Einführung dieser Verordnung wird die Produktsicherheit an die aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen angepasst. Wir beleuchten die wesentlichen Bestimmungen der GPSR, analysieren ihre Auswirkungen auf die Praxis und geben praxisorientierte Handlungsempfehlungen für die Umsetzung.
Die Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) ist die deutsche Umsetzung der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR – General Product Safety Regulation).
Hier sind die wesentlichen Punkte, die Online-Shop-Betreiber wissen sollten:
Ab wann gilt die Produktsicherheitsverordnung?
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung trat am 13. Dezember 2024 in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt alle Unternehmen, die Produkte innerhalb der EU verkaufen, die Anforderungen der Verordnung erfüllen müssen.
Wen betrifft die Produktsicherheitsverordnung?
Die Verordnung betrifft:
- Hersteller: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher sind und den Anforderungen entsprechen.
- Importeure: Wenn du Produkte aus Nicht-EU-Ländern importierst, bist du dafür verantwortlich, dass diese sicher sind und den EU-Standards entsprechen.
- Händler/Online-Shop-Betreiber: Auch du bist als Händler verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produkte, die du verkaufst, den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Was bedeutet das für Onlineshop-Betreiber?
Es ist die Aufgabe aller Akteure, sicherzustellen, dass nur Produkte in Verkehr gebracht werden, die über die erforderlichen Zertifizierungen und Sicherheitshinweise verfügen. Dazu zählen auch Informationspflichten und eine Risikobewertung.
Der Onlinehandel ist nun verpflichtet, Produkte deutlich zu kennzeichnen. Es ist wichtig, dass alle relevanten Produktinformationen klar und sichtbar in den Angeboten präsentiert werden.
Diese Informationen umfassen:
- Den Namen, den registrierten Handelsnamen oder die Marke des Herstellers, die Postadresse und eine elektronische Kontaktadresse.
- Wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist, zusätzlich den Namen, die Postadresse und eine elektronische Adresse der verantwortlichen Person in der EU.
- Details zur Produktidentifikation, einschließlich eines Bildes des Produkts, seiner Typbezeichnung und weiteren Identifikationsmerkmalen.
- Etwaige Warn- und Sicherheitshinweise, die am Produkt oder seiner Verpackung angebracht sind oder in Begleitdokumenten enthalten sind. Diese Hinweise sollten den Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung oder anderen relevanten Harmonisierungsnormen entsprechen und in einer Sprache abgefasst sein, die im Verkaufsmitgliedstaat vorgeschrieben ist.
Weitere Pflichten für die Akteure:
- Rückverfolgbarkeit: Die Rückverfolgbarkeit der Produkte muss gewährleistet sein. Das heißt, Sie müssen wissen, von wem die Produkte bezogen und an wen sie verkauft werden.
- Risikoanalyse: Hersteller müssen für alle Artikel eine Risikoanalyse in Form von technischen Daten anfertigen. Diese muss zehn Jahre aufbewahrt und stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
- Kennzeichnungspflichten: Produkte müssen korrekt gekennzeichnet sein (z.B. CE-Kennzeichnung, Herstellerangaben, Gebrauchsanweisungen in der Landessprache). Es ist sicherzustellen, dass diese Informationen vorhanden sind.
- Pflichten bei Rückrufen und Mängeln: Falls ein Produkt unsicher ist oder zurückgerufen werden muss, sind Onlinehändler verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Das beinhaltet die Kommunikation mit den Kunden, Rückrufaktionen und die Bereitstellung sicherer Ersatzprodukte.
Für welche Produkte gilt die GPSR?
Die GPSR ist gültig für Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 in Umlauf gebracht werden. Dazu zählen auch Gebrauchtwaren. Die Produktsicherheitsverordnung schützt den Verbraucher. Irrelevant ist jedoch, ob die Produkte aus dem B2C- oder B2B-Bereich kommen.
Produkte, die nicht von der GPSR betroffen sind: Arzneimittel, Lebens- und Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Antiquitäten.
Übergangsbestimmungen und Umsetzung
Die Verordnung sieht eine Übergangsregelung vor: Produkte, die bis zum 12. Dezember 2024 innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin nach den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben verkauft werden. Dennoch empfiehlt es sich, bereits frühzeitig mit der Anpassung von Onlineshops und Produktangeboten zu beginnen, um einen reibungslosen Übergang und die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen.
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