Der Widerruf im E-Commerce steht vor einer Vereinfachung: Online-Händler müssen ab dem 19. Juni 2026 ihren Kunden eine digitale Schaltfläche zum Widerruf anbieten, die den Rücktritt vom Vertrag so unkompliziert macht wie den Bestellvorgang. Doch was steckt genau dahinter und wie können Sie sich darauf vorbereiten? Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zusammengetragen.
Was genau ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine neue gesetzliche Pflicht im Onlinehandel: Verbraucher:innen sollen Verträge, die sie im Internet abgeschlossen haben, künftig genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Konkret bedeutet das: Ein gut sichtbarer Button mit einer eindeutigen Aufschrift („Vertrag widerrufen“) muss auf der Website integriert sein.
Ab wann gilt der Widerrufsbutton und was ändert sich?
Die neue Regelung tritt am 19. Juni 2026 in Kraft. Ab diesem Stichtag muss der Widerrufsbutton live und funktionsfähig sein.
Der Ablauf (ein Zwei-Stufen-Verfahren): Ein Klick auf den Widerrufsbutton öffnet ein einfaches Formular (z. B. Bestellnummer, E-Mail), um den Vertrag zu identifizieren. Die Bestätigung erfolgt durch einen zweiten Klick auf den Button „Widerruf bestätigen“. Diese zwei Schritte genügen, um den Vertrag zu widerrufen. Händler sind verpflichtet, daraufhin automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail zu senden.
Für Händler bedeutet das: Der Widerruf wird digitaler, transparenter und für Kund:innen deutlich einfacher.
Was droht, wenn Sie nicht handeln?
Befolgen Sie die Pflicht nicht, drohen Abmahnungen von Verbraucherschützern oder Mitbewerbern. Auch Aufsichtsbehörden können Verstöße mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro ahnden oder mit bis zu 4% Jahresumsatzes. Fehlt der Button oder ist er unklar benannt, läuft die Widerrufsfrist nicht korrekt an. Kunden können auch lange nach 14 Tagen noch vom Kauf zurücktreten.
Was Online-Händler jetzt tun sollten
Shopbetreiber sollten sich schon jetzt vorbereiten. Hier einige Tipps:
- Technische Integration planen: Klären Sie, wie und wo der Widerrufsbutton in Ihrem Shop eingebunden wird. Die Schaltfläche muss eindeutig benannt und auf jeder Seite gut sichtbar (ideal im Footer) platziert sowie ohne Login zugänglich sein.
- Zweistufigen Prozess umsetzen: Nach Klick auf den Button sollen Kunden ein Formular zur Eingabe relevanter Daten (Bestellnummer, E-Mail) sehen. Über den zweiten Klick „Widerruf bestätigen“ wird der Widerruf abgesendet. Richten Sie außerdem eine automatische Bestätigungs-Mail ein, die den Eingang quittiert.
- Rechtstexte anpassen: Aktualisieren Sie Ihre Widerrufsbelehrung und AGB und nehmen Sie die neue Online-Widerrufsmöglichkeit darin auf. Die Datenschutzerklärung sollten Sie ebenfalls ergänzen, da im Widerrufsprozess personenbezogene Daten verarbeitet werden.
- Interne Abläufe prüfen: Stellen Sie sicher, dass Widerrufe zügig bearbeitet werden (Retouren, Erstattungen etc.). Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Shopsystem (z.B. Shopify, Shopware) Updates oder Plugins für den Widerrufsbutton anbietet.
Disclaimer
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Inhalte übernehmen. Für eine rechtliche Bewertung im Einzelfall empfehlen wir, eine fachkundige rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.