EU schaltet OS-Plattform ab – Abmahngefahr für Online-Shops ab Juli!

Online-Händler aufgepasst: Die EU-Kommission hat die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) am 20. Juli 2025 endgültig eingestellt. Was viele nicht wissen: Wer Hinweise auf die Plattform seitdem nicht entfernt hat, riskiert rechtliche Konsequenzen. Wir zeigen, was jetzt zu tun ist und warum rasches Handeln wichtig ist.

Was ist die OS-Plattform überhaupt?

Die OS-Plattform (Online Dispute Resolution) wurde 2016 von der EU ins Leben gerufen, um Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Geschäften einfach und digital zu klären. Über ein zentrales Portal konnten Verbraucher Beschwerden einreichen, die dann durch alternative Streitbeilegungsstellen gelöst wurden.

Doch das Angebot konnte sich nicht durchsetzen. Die Anzahl der tatsächlichen Streitfälle blieb hinter den Erwartungen zurück, viele nationale ADR-Stellen (Alternative Dispute Resolution) bevorzugten eigene Wege. Die Folge: Die EU hat beschlossen, die Plattform samt zugehöriger Verordnung (EU Nr. 524/2013) aufzugeben.

Wichtige Fristen: Was passiert wann?

  • Seit 20. März 2025 können keine neuen Beschwerden über die Plattform eingereicht werden.
  • Am 20. Juli 2025 wurde die Plattform vollständig eingestellt, inklusive Datenlöschung.
  • Gleichzeitig entfiel auch die rechtliche Verpflichtung, in Impressum und AGB auf die Plattform hinzuweisen.

Abmahnfalle vermeiden: Warum das Thema so brisant ist

Viele Händler haben noch automatische Hinweise auf die OS-Plattform in ihren Rechtstexten. Oft werden diese von Shop-Systemen, Kanzleien oder Generatoren eingebaut. Seit dem 20. Juli ist genau dieser Link zum Risiko geworden:

Denn nun gilt: Wer auf eine nicht mehr existierende Plattform verweist, informiert irreführend und kann abgemahnt werden.

Solche vermeintlichen „Kleinigkeiten“ sind erfahrungsgemäß ein beliebtes Ziel für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Dabei ist die Lösung denkbar einfach, wenn man rechtzeitig handelt.

Unsere Empfehlung: So machen Sie Ihren Shop jetzt rechtssicher

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten folgende Schritte schnellstmöglich durchgeführt werden:

1. Impressum überprüfen
Entfernen Sie den Hinweis auf die OS-Plattform sowie den Link (z. B. https://ec.europa.eu/consumers/odr).

2. AGB und Kundenkommunikation anpassen
Auch in AGB, Widerrufsbelehrungen oder E-Mail-Fußzeilen finden sich häufig entsprechende Passagen.

3. Auf Drittplattformen prüfen
Falls Sie auf Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Etsy verkaufen: Überprüfen Sie auch dort Ihr Verkäuferprofil.

4. Frühere Unterlassungserklärungen im Blick behalten
Falls Sie in der Vergangenheit wegen des OS-Links abgemahnt wurden: Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsberater, ob eine Anpassung oder Kündigung der Erklärung notwendig ist.

Was bleibt? Informationspflicht nach dem VSBG

Wichtig: Die allgemeine Informationspflicht zur Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleibt bestehen. Unternehmen müssen nach wie vor angeben, ob sie zur Teilnahme an einem nationalen Schlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet sind. Das gilt unabhängig von der EU-Plattform.

Jetzt handeln und rechtliche Risiken vermeiden

Die Einstellung der OS-Plattform ist zwar unspektakulär, kann aber echte rechtliche Folgen haben, wenn nicht reagiert wird. Wer seine Texte jetzt überprüft und anpasst, ist auf der sicheren Seite. Besonders Unternehmen, die neue Shops planen oder betreiben, sollten das Thema gleich von Beginn an korrekt umsetzen.

Hinweis:

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Bei rechtlichen Fragen oder konkretem Handlungsbedarf empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts oder einer entsprechenden Fachstelle.

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