Ob Versandkarton oder Produktverpackung: Verpackungen begleiten jede Bestellung im Onlinehandel und stehen jetzt im Zentrum einer neuen Regulierung der EU: Der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Seit dem 12. August 2026 gelten die zentralen Pflichten der Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die PPWR und zeigen, wann Sie als Händler selbst zum Erzeuger einer Verpackung werden.
Welche Rollen definiert die PPWR?
Die Verordnung unterscheidet mehrere Akteure entlang der Lieferkette, denen jeweils eigene Pflichten zugeordnet sind. Für Onlinehändler sind vor allem zwei Rollen relevant:
- Erzeuger: Erzeuger ist, wer Verpackungen oder verpackte Produkte unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke entwickeln oder herstellen lässt. Der Erzeuger ist vor allem für die Konformität, Dokumentation und Kennzeichnung der Verpackung verantwortlich.
- Hersteller: Wer Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat in Verkehr bringt, gilt als Hersteller. Hersteller sind insbesondere zur Verpackungsregistrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung verpflichtet. Nach überwiegender Rechtseinschätzung ist bei neutralen, gebrauchsfertigen Versandkartons regelmäßig der Kartonhersteller selbst für die Registrierungspflichten verantwortlich.
Oft fallen die Erzeuger- und Herstellerrolle zusammen. Es sind jedoch auch Konstellationen möglich, in denen nicht der eigentliche Erzeuger als Hersteller gilt, sondern ein anderer Wirtschaftsakteur.
Wann wird ein Händler zum Erzeuger?
Für die Erzeuger-Frage zählt nicht, wer eine Verpackung physisch fertigt, sondern wessen Marke oder Name schlussendlich darauf steht oder wer sie gestaltet. Verpacken Sie Produkte eigenständig in Verkaufsverpackungen, bündeln Sie mehrere Artikel in einer Umverpackung oder lassen Sie eine Verpackung unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer Marke herstellen, werden Sie damit zum Erzeuger dieser Verpackung. Ebenso, wenn Sie Verpackungen selbst produzieren oder eine bestehende Verpackung so verändern, dass dies ihre Konformität berührt. Reiner Handel mit fremder Markenware oder die bloße Verwendung einer bereits fertigen, neutralen Verpackung macht Sie dagegen in der Regel nicht zum Erzeuger.
Tipp
Ein Versandetikett auf einem neutralen, standardisierten Karton zählt dabei nicht als eigene Markierung. Das hat die EU-Kommission Anfang August in Abschnitt II, Frage 5 ihrer FAQ* klargestellt (Stand: 3. August, nur auf Englisch verfügbar). Allein durch das Aufkleben eines Etiketts werden Sie also in der Regel nicht zum Erzeuger des Kartons.
Was können Händler schon jetzt im Alltag tun?
Für den Versandalltag besonders relevant sind zwei Punkte:
- Verpackungsgröße überdenken: Verpackungen müssen schon seit dem 12. August 2026 auf das notwendige Minimum an Gewicht und Volumen begrenzt sein. Konkret wird das ab 2030: Dann darf der Leerraum bei Versand- und Umverpackungen höchstens 50 % betragen. Prüfen Sie schon jetzt, ob Ihr Versandprozess mehrere Kartongrößen vorhält, statt standardmäßig eine „Einheitsgröße" zu nutzen.
- Austausch mit dem Verpackungslieferanten suchen: Sind Sie Erzeuger einer Verpackung (z. B. bei Eigenmarken oder individuell bedruckten Kartons), sollten Sie sich von Ihrem Lieferanten entsprechende Konformitätsnachweise geben lassen. Auch wenn Sie selbst nicht Erzeuger sind, lohnt sich die Rückfrage, ob Ihr Lieferant seiner Registrierungspflicht nachkommt.
Jetzt die eigene Rolle klären
Die PPWR bringt für Online-Händler eine ganze Reihe neuer Fragen mit sich: Wer Erzeuger ist, wer Hersteller, und welche Pflichten daraus jeweils folgen. Viele Grundpflichten wie die Registrierung sind für die meisten Händler ohnehin schon Alltag. Bei Unsicherheiten lohnt sich der Austausch mit Ihrem Verpackungslieferanten oder fachkundige rechtliche Beratung.
Disclaimer
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Inhalte übernehmen. Für eine rechtliche Bewertung im Einzelfall empfehlen wir, eine fachkundige rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Weiterführende Informationen
*Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission: FAQ on Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)