Wissen Ihre Kunden, wie lange sie bei einem Defekt Ansprüche auf Gewährleistung haben? Ab dem 27. September 2026 müssen Onlinehändler die gesetzliche Gewährleistung und bestimmte Haltbarkeitsgarantien direkt ausweisen. Pflicht sind dafür standardisierte EU-Labels, die im Shop sichtbar eingebunden werden müssen.
Was steckt hinter der neuen Pflicht?
Konkret schreibt die Neuregelung, die auf der sogenannten EmpCo-Richtlinie der EU basiert, zwei separate Informations-Label vor:
- Das Gewährleistungs-Label: Pflicht für nahezu alle B2C Händler.
- Das Garantie-Label: nur darzustellen, wenn eine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie eingeräumt wird.
Bei den Labels handelt es sich um standardisierte grafische Elemente, die Verbrauchern vor dem Kauf auf einen Blick zeigen, welche Rechte ihnen zustehen. Die neue Pflicht bedeutet Handlungsbedarf für alle Onlinehändler, die Waren (auch) an Verbraucher verkaufen, sowohl im eigenen Onlineshop als auch auf Verkaufsplattformen.
Das Gewährleistungs-Label
Das Gewährleistungs-Label muss immer dargestellt werden, unabhängig davon, ob ein Händler zusätzlich eine Garantie anbietet oder nicht. Es enthält einen Hinweis auf die mindestens zweijährige gesetzliche Mängelhaftung sowie einen QR-Code, der auf eine Informationsseite der EU-Kommission führt. Das Layout ist von der EU vorgegeben und darf nicht verändert werden. Im Onlineshop muss das Gewährleistungs-Label als allgemeiner Hinweis platziert werden, etwa im Warenkorb oder im Checkout.
Tipp
Händler mit Sitz in Deutschland, die einen Onlineshop in deutscher Sprache betreiben oder auf einer Verkaufsplattform verkaufen, die sich an deutsche Kunden richtet, müssen das vorgegebene Gewährleistungs-Label in der deutschen Fassung nutzen. Neben dem Fehlen eines Labels kann auch das Nutzen der falschen Sprachversion Probleme bereiten.
Das Garantie-Label
Das Garantie-Label (erkennbar am Kürzel „GARAN") kommt zusätzlich ins Spiel, wenn ein Hersteller für ein Produkt eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie gewährt. Das EU-Garantie-Label ist nur bei bestehender Herstellergarantie nötig. Besteht keine entsprechende Herstellergarantie, darf das Garantie-Label nicht verwendet werden. Da dieses Label produktspezifische Angaben zu Marke, Modell und Garantiedauer enthält, ist es in aller Regel artikelabhängig darzustellen.
Das Garantie-Label muss immer zusätzlich zum Gewährleistungs-Label dargestellt werden und ersetzt dieses nicht.
3 Dinge, die Onlinehändler jetzt konkret tun können
Die Label müssen ab dem 27.09.2026 dargestellt werden, die technische und inhaltliche Umsetzung braucht jedoch gewisse Vorlaufzeit. Folgende Schritte können bei der Vorbereitung helfen:
- Sortiment prüfen: Klären Sie für jedes Produkt, ob eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren besteht. In diesem Fall ist neben dem Gewährleistungs-Label auch das Garantie-Label erforderlich.
- Produktdaten aktualisieren: Für das Garantie-Label müssen Marke, Modell und Garantiedauer je Produkt korrekt gepflegt sein. Stimmen Sie diese Angaben frühzeitig mit Ihren Herstellern oder Lieferanten ab.
- Shopsystem anpassen: Prüfen Sie, ob Ihr System bereits Plugins zur Einbindung der EU-Label anbietet.
Disclaimer
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Inhalte übernehmen. Für eine rechtliche Bewertung im Einzelfall empfehlen wir, eine fachkundige rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.