Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen selbstbestimmt leben können, wird durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterstützt. Das BFSG fördert die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen an Produkten und Dienstleistungen. Es enthält einen Passus, der festlegt, dass Onlinehändler, die vom BFSG erfasst sind, ihre Onlineshops ab Mitte 2025 barrierefrei betreiben müssen. Auch für Onlinehändler, die nicht vom BFSG erfasst werden, ist es jedoch sinnvoll, die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Zum einen erweitert sich dadurch der Kundenkreis und zum anderen kommen die Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Onlineshops allen Kunden zugute.
Deshalb ist es für Onlinehändler von größter Wichtigkeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und barrierefreie Onlineshops zu verwirklichen. Shopware bietet bereits eine Reihe von Möglichkeiten und Plugins, um Shops für die Anforderungen des BFSG fit zu machen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern. Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA).
Das Gesetz zielt darauf ab, die Zugänglichkeit zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen zu verbessern. Dies umfasst sowohl physische als auch digitale Barrieren.
Das BFSG betrifft eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen, darunter auch Computer, Smartphones, Tablets, E-Books, Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen u.v.m. Der E-Commerce fällt ebenso unter das BFSG.
Unternehmen müssen also sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, so z.B. Verständlichkeit, Bedienbarkeit und Wahrnehmbarkeit.
Das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist es, eine inklusive Gesellschaft zu fördern, in der alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Technologien und Dienstleistungen haben.
Laut dem BFSG müssen die betroffenen Produkte und Dienstleistungen spätestens zum 28.06.2025 barrierefrei sein. Für einige Produkte und Dienstleistungen gelten Übergangsfristen. Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung des BFSG werden ebenfalls eingeführt.
Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen alle Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen im Gesetzestext aufgeführt sind. In § 1 BFSG spezifiziert das Gesetz die erfassten Produkte und Dienstleistungen, § 2 BFSG beschreibt die Unternehmen, die zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet sind.
Die Regelung gilt generell für alle Website-, Webshop- sowie App-Betreiber, die Angebote für Endverbraucher erbringen. Rein private Angebote sind ebenso ausgenommen wie bloße Angebote im B2B.
Das BFSG macht Ausnahmen für Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich (§ 3 Abs. 3 BFSG). Dies umfasst Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von maximal 2 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro betragen. Solche Unternehmen gelten als Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG.
Warum sind barrierefreie Onlineshops so wichtig?
Dies hat gleich mehrere Gründe:
- Gesetzliche Anforderungen: In der EU bestehen Gesetze und Richtlinien, die die Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass Webseiten und digitale Angebote für alle Menschen zugänglich gestaltet werden.
- Zugang für alle: Ein barrierefreier Onlineshop soll so aufgebaut sein, dass er für alle Menschen zugänglich ist. Dies soll unabhängig davon sein, ob die jeweilige Person körperliche oder geistige Einschränkungen hat oder nicht.
- Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit: Barrierefreie Onlineshops und Websites profitieren von einer klaren und gut strukturierten Navigation, legen einen Fokus auf bessere Kontraste und klarere Beschriftung von Buttons und Grafiken. So wird insgesamt ein besseres Kundenerlebnis geschaffen. Auch für Menschen ohne Einschränkungen.
- Erweiterung des Kundenkreises: Menschen mit körperlichen und / oder geistigen Einschränkungen machen einen bedeutenden Anteil der Gesamtbevölkerung aus. Diese Kundengruppe kauft gerne online ein, weil dies für sie eine bequeme, niedrigschwellige und flexible Möglichkeit ist, Einkäufe zu tätigen. Somit wird dieser Kundengruppe eine größere Unabhängigkeit und Autonomie im alltäglichen Leben möglich. Onlinehändler, die sich auf diese Zielgruppe nicht einstellen, verlieren möglicherweise einen Teil ihrer Kunden.
- Suchmaschinenoptimierung (SEO): Suchmaschinen bewerten eine gut strukturierte Website höher, was sich positiv auf das Ranking und die Sichtbarkeit auswirkt. Es gibt auch bereits erste Anzeichen dafür, dass google (analog zur Mobile-First-Indexierung) den Grad der Barrierefreiheit von Webseiten und Onlineshops in die Indexierung der Suchmaschine miteinbezieht.
- Soziale Verantwortung und Inklusion: Barrierefreie Onlineshops zeigen öffentlichkeitswirksam soziale Verantwortung und Engagement für gelebte Inklusion. Dies wirkt sich positiv auf das Image eines Unternehmens aus.
- Zukunftssicherheit: Die Investition in die Technologie eines Onlineshops ist auch immer eine Investition in die Zukunft. Die Technologie erlebt eine immer rasantere Entwicklung und ein barrierefreier Onlineshop ist besser gerüstet und passt sich besser an zukünftige Änderungen an.
Tipps für barrierefreie Onlineshops
Das Thema barrierefreie Onlineshops und die damit verbundenen gesetzlichen Grundlagen des BFSG können zunächst überwältigend wirken. Doch je mehr sich Onlinehändler mit dem Thema auseinandersetzen, desto klarer werden die notwendigen Schritte. Je früher damit begonnen wird, desto entspannter wird der Übergang, wenn Mitte 2025 das BFSG auch für die Wirtschaft verpflichtend wird.
Um den Einstieg zu erleichtern, folgen hier fünf praktische Tipps:
- Informationen zum Thema barrierefreie Onlineshops: Eine umfassende Informationsbasis ist der erste Schritt. Internetseiten, z.B. von deutschen Behörden und auch der WACG, können helfen, das Thema besser zu verstehen und die Anpassungen für den Onlineshop zu planen.
- Überprüfen der Onlinepräsenz: Identifizieren Sie Bereiche Ihres des Onlineshops, die bereits gut aufgestellt sind, und solche, die noch Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Barrierefreiheit bieten.
- Problemfelder identifizieren: Erfassung und Organisation von Problemfeldern im Onlineshop, um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.
- Shopware-Version updaten: Planung von Shopware-Updates, sobald die Neuerungen zu barrierefreien Onlineshops in Shopware verfügbar sind.
- Anpassung des eigenen Onlineshops: Anpassung des Onlineshops an die neuen Standards, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten.
Barrierefreiheit bei Shopware
Shopware plant umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gerecht zu werden. Das Unternehmen hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, noch vor der gesetzlich vorgeschriebenen Frist vollständig vorbereitet zu sein, sodass Händler die notwendigen Anpassungen ohne Zeitdruck umsetzen können.
Shopware’s Verpflichtung zur Barrierefreiheit
Aktuell erfüllt Shopware noch nicht alle Anforderungen der WCAG 2.1 AA, es wird jedoch intensiv daran gearbeitet, diese Lücken schnellstmöglich zu schließen. Das Ziel ist es, bis Ende des Jahres 2024 vollständige Konformität mit diesen Richtlinien zu erreichen. Dies beinhaltet auch umfangreiche Schulungen der Mitarbeiter und ausgiebige Softwaretests, die gemeinsam mit beeinträchtigten Personen durchgeführt werden.
Shopware-Nutzer können sich schon jetzt auf ein Produkt-Update freuen, welches durch die Umsetzung der WCAG 2.1 AA barrierefreie Onlineshops fördert und Onlinehändler dabei unterstützt, entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Fazit
Die Verbesserung der Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer zu erhöhen. Mit den geplanten Maßnahmen und den praktischen Tipps können Shopware-Nutzer proaktiv die notwendigen Anpassungen vornehmen und sich auf eine inklusive Zukunft vorbereiten. Ganz nebenbei verbessern sie dadurch auch die Usability ihrer Shops, was allen Nutzern zugutekommen wird.