Digitale Barrierefreiheit ist derzeit in aller Munde, seitdem die Rechtsprechung in naher Zukunft eine Reihe von Bestimmungen
im E-Commerce-Sektor verpflichtend macht.
Diese Bestimmungen werden durch das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geregelt.

Inhaltsverzeichnis
- Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
- Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?
- Welche Bestimmungen müssen eingehalten werden?
- Wie lassen sich die Bestimmungen umsetzen?
- Vorteile, wenn man früher schon die Bestimmungen umsetzt
- Wie werden die Bestimmungen überprüft?
- Was passiert bei Nicht-Einhalten des Gesetzes?
- Weiterführende Links
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Betroffen sind alle Hersteller, Händler und Importeure von einer großen Bandbreite an IT- und Telekommunikationsprodukten (siehe Auflistung). Außerdem alle Erbringer von Dienstleistungen im IT- und Telekommunikationsbereich. Das bedeutet, der gesamte E-Commerce-Sektor ist inbegriffen. Bei den Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, die weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz machen. Die Ausnahme gilt nicht den Herstellern und Händlern von Produkten. In diesem Bereich müssen auch alle Kleinstunternehmen die Regelungen zur Barrierefreiheit umsetzen.
Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?
Am 22. Juli 2021 wurde der European Accessibility Act (EAA) in Form des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes in nationales Recht umgesetzt. Seit 2022 gelten die Regelungen des Gesetzes bereits für öffentliche Behörden. Der Stichtag für das allgemeine Inkrafttreten der Barrierefreiheitsbestimmungen für Websites und Onlineshops (siehe vorherigen Abschnitt) ist der 28. Juni 2025.
Welche Bestimmungen müssen eingehalten werden?
Die folgenden Prüfkriterien für Barrierefreiheit im IT-Bereich sind einzuhalten:
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Aktuell liegen sie in der Version WCAG 2.2 vor und werden regelmäßig um zusätzliche Punkte erweitert. Diese Richtlinien stellen sozusagen das Herz der Barrierefreiheit für Onlineshops dar und befassen sich hauptsächlich mit folgenden Themen:
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- Wahrnehmbarkeit: Die Informationen und Schnittstellen müssen trotz Sinnesbeeinträchtigungen erfassbar sein
- Bedienbarkeit: Alle Schnittstellen müssen zugänglich und Interaktionen müssen klar erkennbar sein
- Verständlichkeit: Alle Informationen und die Bedienung müssen klar erkennbar sein
- Robustheit: Die Wahrnehmung und Nutzung der Webseite müssen auch mit Unterstützungsgeräten möglich sein
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Aktuell liegt sie in der Version BITV 2.0 vor. Sie setzt die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Norm EN 301 549(engl.) um und stellt den Hauptschwerpunkt für die Überprüfung auf digitale Barrierefreiheit dar. Sie umfasst knapp unter 100 Prüfschritte. Die Prüfkosten hängen stark von der Struktur und Komplexität der Webseite ab. Sie liegen ganz grob geschätzt im Bereich zwischen 1000 € und 5000 €. Die Prüfdauer schwankt entsprechend zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen. Ein Selbsttest vorab ist möglich und empfehlenswert (siehe Link im Abschnitt „Weiterführende Links“)
Wie lassen sich die Bestimmungen umsetzen?
Aspekte, die man beachten muss
Es gibt eine große Zahl an Aspekten, bei denen viele Details für die Sicherstellung der Barrierefreiheit für E-Commerce-Produkte beachtet werden müssen. Um nur einige aufzuzählen:
Titel, Farben, Kontraste, Überschriften, Tastatursteuerbarkeit, Videos, Bilder, Grafiken, Links, Tabellen
Einen guten Überblick bieten die im letzten Abschnitt verlinkten Seiten. Zur abschließenden Kontrolle der Barrierefreiheit gibt es einen ebenfalls dort verlinkten Selbsttest, mit dem sich die Konformität der Seite überprüfen lässt.
Spezifische Lösungen zur Barrierefreiheit bei Onlineshops
Die meisten gängigen Onlineshop-Plattformen bieten inzwischen eigene- oder Drittanbieter-Plugins zu diesem Thema an. Diese sorgen dann für die Umsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit, beispielsweise:
Shopwares Storefront Anpassungen
Shopify-Plugins
Auch für Contentmanagement Systeme gibt es spezifische Plugins, die die digitale Barrierefreiheit von Internetseiten sicherstellen.
Vorteile, wenn man früher schon die Bestimmungen umsetzt
Ein zeitnahes Umsetzen der digitalen Barrierefreiheit ist aus Sicht von Webseitenbetreibern absolut rentabel. Sie profitieren dabei nämlich von den folgenden Vorteilen:
Reichweitenerhöhung
Laut der Webseite von Aktion Mensch (siehe Abschnitt weiterführende Links) gibt es folgende Statistiken, wie relevant Barrierefreiheit für Webseiten ist:
- für 10 Prozent der Menschen in Deutschland unerlässlich
- für 30 Prozent zumindest notwendig
- für 100 Prozent der Menschen hilfreich
Eine Umsetzung der Barrierefreiheit geht für alle Onlinepräsenzen also auch immer automatisch mit einer Erhöhung der Reichweite einher!
Bessere Nutzerzufriedenheit
Barrierefreiheit für Onlineportale sorgt in der Regel für eine klarer strukturierte und damit bessere Kommunikation mit den Nutzern. Eine nachvollziehbare Nutzerführung, klarere Designs und strukturiertere Inhalte verbessern grundsätzlich die Nutzerzufriedenheit.
Bessere Suchmaschinen-Rankings
Das Erfüllen der Anforderungen an Barrierefreiheit für Websites bedeutet gleichzeitig eine Suchmaschinenoptimierung! Eine bessere Nutzerzufriedenheit wird nämlich von Suchmaschinen durch ein besseres Ranking der Webseite belohnt. Von den entsprechenden Barrierefreiheits-Anpassungen profitieren Webseitenbetreiber also gleich doppelt!
Wie werden die Bestimmungen überprüft?
Die Kontrolle der Gesetzesbestimmungen übernehmen die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Sie sind mit der Aufgabe betraut, die Einhaltung der Barrierefreiheits-Bestimmungen zu überwachen. Außerdem können sich sowohl Verbände als auch Verbraucher an die zuständige Behörde wenden, um eine Überprüfung zu veranlassen.
Was passiert bei Nicht-Einhalten des Gesetzes?
Wenn die Marktüberwachungsbehörde bei Verstößen gegen die Barrierefreiheit aktiv wird, kontaktiert sie zuerst das fragliche Unternehmen. Das Unternehmen muss nun entweder erklären, auf welche Ausnahmeregelung es sich beruft, oder die nötigen Änderungen vornehmen, um wieder gesetzeskonform zu sein. Passiert das nicht, wird seitens der Marktüberwachungsbehörde eine Frist gesetzt, die Barrierefreiheitskonformität der fraglichen Website herzustellen. Nach Ablaufen der Frist wird ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit in Höhe von bis zu 100.000 € verhängt. Außerdem kommt noch ein Verbot für das Anbieten von betroffenen Produkten und Dienstleistungen hinzu.
Nicht nur die offiziellen Behörden können aktiv werden. Auch Konkurrenten oder Interessensverbände können Zuwiderhandelnde anklagen. Wegen unlauteren Wettbewerbs beispielsweise, um Unterlassungs-, Schadensersatz- oder Gewinnabschöpfungsansprüche geltend zu machen.
Kunden können schließlich noch zivilrechtliche Ansprüche vor Gericht durchsetzen, beispielsweise auf Schadensersatz oder Mängelgewährleistung.
Weitergehende Informationen zum Thema Barrierefreiheit:
https://www.verdure.de/magazin/strategie/barrierefreiheitsstarkungsgesetz-websites-2025-bfsg-bitv-wcag/
https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website
Barrierefreiheitsprüfung der eigenen Webpräsenz:
https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html
Vorgehensweise Barrierefreiheit:
https://www.leserlich.info/kapitel/farben.php
https://www.mindshape.de/magazin/barrierefreie-websites
https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/digitales/webseiten/checklisten
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